Integratio® - Forum
Nachstehende Texte stellen
Mitteilungen zum Thema "Informationen aus der Gutachtenspraxis" dar.
In einer außergerichtlichen Auseinandersetzung sollte
festgestellt werden, warum die erwarteten Schallschutzwerte nicht
erreicht wurden und mit welchen Maßnahmen eine
Mängelbeseitigung ggf. herbeigeführt werden kann. Bei der
ersten Messung wurde im nachfolgend weiter bewerteten Fassadenbereich
ein Wert von 38 dB festgestellt. Bei der ersten Sachstandsaufnahme
wurde festgestellt:
Die Elemente sind seit ca. einem Jahr montiert. Ein Jahreszyklus (thermisch bedingte Längenänderung, Bewegung und dgl. betreffend) sollte die zu erwartenden Probleme aus ggf. mangelhafter Anschlußausbildung offenbart haben.
Die Elemente wurden in einem/r Gebäude/Wohnung näher untersucht; die dabei festgestellten Punkte werden nachfolgend verkürzt wiedergegeben und die in diesem Zusammenhang ggf. durchzuführenden Maßnahmen angesprochen.
Überprüfung hat
gezeigt, daß sämtliche Fenster ohne dauerhafte
Abdichtung auf der Raumseite ausgeführt waren. Dies trifft
auch auf die äußeren Anschlußbereiche zu. Der
Außenputz zeigte bereits Haarrisse; ein Anschlußbild
gemäß Empfehlung der Gütegemeinschaft ist
beispielhaft (aus Konserve) nebenstehend dargestellt.
Am Badezimmerfenster sind die
Anschlußbereiche oben jew. ca. 20 cm senkrecht und
waagerecht insgesamt nicht gefliest. Im Bereich der Fliesen
befindet sich eine kehlnahtähnliche Abdichtung. Der obere
waagerechte Putzanschlußbereich zeigt bereits Risse.
Die inneren und äußeren Anschlüsse sind nicht
ordnungsgemäß ausgeführt.
Zusammenfassend: Die wesentlichen Mängel sind festgestellt und vorstehend aufgeführt. Ob und mit welchen Mitteln bestehende Mängel beseitigt werden können, sollte mit technischer Beratung/Unterstützung des Institut für Schall- und Wärmeschutz untersucht werden.
Die Firma Fensterbauer wird um Auftrag-Ausweitung gebeten, damit die weiterführende Bearbeitung unter Einbeziehung des Institut für Schall- und Wärmeschutz erfolgen kann, sofern dieses einer Zusammenarbeit zustimmt.
Ggf. erforderliche Abstimmungen
mit der Bauherren-/Auftraggeberseite erfolgen über das
Architekturbüro.
In der Folge hat das Institut für Schall- und Wärmeschutz zugestimmt, die Maßnahmen mit dem Sachverständigen abzustimmen und die Umsetzung zu "begleiten".
Die besprochenen Punkte wurden vom Sachverständigen wie folgt protokolliert und bestätigt:
Ich gehe davon aus, daß die erforderlichen Werte nach spätestens der "zweiten Nacharbeit" erreicht werden.
Die Abstimmung mit Herrn
Architekt, "Fensterbauer" und den Zulieferern für erforderliche
Hilfsmittel/Materialien werde ich frühzeitig durchführen
und die Beteiligten jeweils informieren.
Dann hat der Sachverständige den Beteiligten mitgeteilt:
Dem folgend habe ich vorab schon einmal die Anschlüsse dargestellt und stelle den Ist-Zustand, den Soll-Zustand gemäß Unterlagen und Regelwerk und die Anschlußbilder des (Maßnahmen an der Fensterkonstruktion unberücksichtigt) wahrscheinlichen Sanierungsergebnisses dar.

Das oben verkleinert eingesetzte Schnittbild durch den seitlichen Anschlußbereich stellt den Ist-Zustand dar.

Das oben verkleinert eingesetzte Schnittbild durch den seitlichen Anschlußbereich stellt den Soll-Zustand gemäß Unterlagen und Regelwerk und das untenstehende Schnittbild den des "Sanierungszustandes" dar.

Der "Fensterbauer" wird von mir über Hersteller/Lieferant der Dichtleisten informiert und ich werde veranlassen, daß weitere Materialien für ggf. durchzuführende Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Hiermit bitte ich das Architekturbüro, die "Sache mit der Typenprüfung" zu klären, damit möglichst zum zu vereinbarenden Prüftermin eine Stellungnahme der "abnehmenden Behörde" vorliegt.
Das Institut für Schall- und
Wärmeschutz wird hiermit gebeten, mir einen Terminvorschlag
durchzugeben, damit die erforderlichen Abstimmungen für den
Zugang zu den Fenstern in Haus/Wohnung usw. geregelt werden kann.
Das Institut für Schall- und Wärmeschutz schrieb (sinngemäß - Text ist aus formalen Gründen geringfügig verändert) im Untersuchungsbericht u.a.:
1. Situation und Aufgabe
Die Wohnhäuser ...straße befinden sich in der Einflugschneise des Flughafens. Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm bestehen bauliche Schallschutzanforderungen. Bei der Prüfung, über die unser Bericht (Nr. ..., vom ...) vorliegt, hatte sich ergeben, daß die Fenster teilweise nicht die erforderliche Schalldämmung aufweisen. In Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen ... sind Maßnahmen zur Verbesserung der Schalldämmung ausgearbeitet worden. Am ... sind Versuche zur Steigerung der Schalldämmung an einem Fenster des Hauses ...straße durchgeführt worden, anhand derer ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen ausgearbeitet worden ist. Dementsprechend hat die Firma "Fensterbauer" an einem der bereits geprüften Fenster im Haus ... getroffen. Deren Erfolg haben wir am ... erneut meßtechnisch überprüft.
2. Meßtechnische Untersuchung
Die Norm-Schallschutzprüfung wurde unter Beachtung der in DIN 52210, Teil 5, festgelegten Vorschriften durchgeführt. Die Prüfung erfolgte nach dem Nahfeld-Verfahren mit Lautsprecherschall. Das Volumen des ...zimmers ..., das bei der Messung als akustischer Empfangsraum diente, war 46,9 m3. Die Fensterfläche (lichte Öffnungsfläche) betrug 4 m2, die gesamte Außenfläche 12 m2.
Bei dem geprüften Fenster handelt es sich um ein mehrteiliges Fenster mit drei öffenbaren Flügeln oben und feststehender Verglasung unten. In dem Blendrahmen sowie in dem Flügelrahmen befinden sich jeweils außen in den Falzen Lippendichtungen. Bei der Verglasung handelt es sich um eine Zwei-Scheiben-Isolierverglasung GZR-GE Phonstop TH 31/45. Nach Augenschein wurde im Bereich der Fensterbank eine Fugenversiegelung vorgenommen, des weiteren sind jetzt außen und innen sogenannte VBH-Dichtleisten aufgebracht und versiegelt worden.

3. Meßergebnis
Das Ergebnis der Norm-Luftschalldämmungs-Untersuchung ist im Diagramm der Anlage (nachfolgend eingesetzt) dargestellt. Das bewertete Schalldämm-Maß beträgt nunmehr 41 dB.
Zusammenfassung: Das vorstehende Beispiel hat die Qualität unseres Problemlösungsvorschlages bestätigt. Mit den Integratio® DoDi-Leisten - die VBH vertreibt diese ebenfalls unter der Bezeichnung DoDi-Leisten - kann eine fachgerechte dauerhafte Abdichtung ausgeführt werden. Die Qualität der Abdichtung wird u.a. durch vorstehende Mängelbeseitigung bestätigt. Ebenso wichtig ist es, den Isothermenverlauf bei einem Anschlußbereich zu betrachten. Bei richtiger Anordnung der Integratio® DoDi-Leisten kann die 10 °-Isotherme abgedeckt werden. Ein gutes Beispiel ist auf der Seite "Infos aus der GA-Praxis, neue Fenster - Schimmelbildung?" dargestellt.
Beachten Sie bitte, daß wir keine Haftung für die
Richtigkeit übernehmen können.
Zurück bzw. zur Seite: